Montag, 4. Juni 2012

In the grim darkness of the far future there's only copyright!

Das Urheberrechht erreicht also jetzt die Dritte Dimension, wie Telepolis zu berichten weis? Ein erster Blick und kurzes Nachdenken zeigen, dass es bei Weitem nicht erst jetzt in der Welt der anfassbaren Gegenstände angekommen ist. Doch die Folgen, die 3D-Drucker und rapid prototyping auf unser Leben haben könnten, sind kaum abzusehen. Sicher erscheint aber, dass es für uns teurer werden wird, wenn sich nicht maßgeblich im Urheberrecht etwas ändert. Aber der Reihe nach.

Denkt mensch an geistiges Eigentum und Urheberrecht dann denkt wohl jeder und jede zuerst an die Musik- und Filmindustrie, die in den letzten Jahren mit überzogenen Abmahnung gegen ihre Konsumenten und öftmals auch gegen ihre Kunden vorgingen. Mit Abstand folgen dann die Verlage, deren Digitalisierungswelle gerade erst Fahrt aufnimmt. Dann kommt lange Zeit nichts mehr in der öffentlichen Wahrnehmung. Immer geht es Digitalisate, die sich verlustfrei und beliebig kopieren lassen, nie um anfassbare Objekte. Doch stille Wasser sind tief und die Zeiten ändern sich.

Urheberechtsstreitigkeiten für Objekte sind nicht wirklich neu: Mensch denke an Apple und Samsung, die sich regelmäßig wegen sogenannter Gebrauchsmuster streiten. Das Smartphone des einen sieht zu sehr nach dem Cell Phone des anderen aus und schon werden die Anwälte von der Leine gelassen, Vertriebsverbote erlassen und Schadensersatz gefordert. Kaum ein Tag vergeht, an dem sich nichts über derartige Vorgänge in den Zeitungen finden lässt. Dies sind die Art von Streitigkeiten, für die das Urheberrecht mal gemacht wurde: Zwei Firmen treffen aufeinander und feilschen um Wettbewerbsvorteile.

Dies änderte sich seit Napstar massiv: Nicht mehr der Mitbewerber war das Ziel der juristischen Scharmutzel, sondern der Konsument, der nicht mehr bereit war die Wucherpreise zu bezahlen, die damals vor allem die Musikindustrie forderte. Daraufhin griff der Kunde zur Selbsthilfe. Flankiert wurde dieses Unternehmen durch die flächendeckende Versorgung mit Digitalisaten, die erstmals die Preisidiotie der Majors offensichtlich werden lies.

Prompt wurde gejammert, illegale "Raubkopien" töten Musik -- eine Kampagne, die wie "Home Taping is Killing Music" in den 80zigern den Niedergang der Musik zum apokalyptisches Szenario aufbauschte. Nüchtern betrachtet lässt sich aber feststellen: Weder die Einführung des Kassettenrekorders noch die Erfindung der MP3 haben die grossen Konzerne ruiniert! Beide führten lediglich dazu, dass Majors ihr Vertriebsmodell überdenken mussten, welches sich plötzlich als doch nicht naturgegeben herausstellte -- obwohl die Majors bis heute der Meinung sind, es wäre so.

Dies sind alles mehr oder minder olle Kamellen und bieten kaum Neuigkeitswert. Kommen wir also zur Synthese der objekthaften und der digitalen Kopien und betrachten wir das Neue. Games Workshop Limited (GW) ist eine britische Spieleschmiede, die vor allem für ihre Tapletop-Spiele bekannt ist. Neben dem Fantasyspiel Warhammer haben sie noch das futuristische Warhammer 40k sowie das Lizenzspiel Herr der Ringe im Portfolie. Darüber hinaus haben sie im Backkatalog einige Klassiker, die sie hin und wieder mal limitiert neu auflegen (Blood Bowl, Space Hulk). Diese Firma war schon immer sehr bedacht auf ihr Urheberrecht, was unter anderem die Veröffentlichung eines nicht-kommerziellen Fanfilms verhinderte.

Das Feld der 3D Drucker ist schon lange eine Entwicklung, die GW den Schweiß auf die Stirn treibt. Ich habe mir sogar sagen lassen, es gäbe einige von GW unterhaltene Läden, in denen die lokalen Redshirts Gespräche über rapid prototyping energisch unterbinden. Als Redshirts werden die Mitarbeiter in den GW Läden bezeichnet; einerseits aus Hommage an Star Trek, andererseits auf Grund ihrer roten Berufskleidung. Gespräche über 3D Drucker werden übrigens unabhängig davon abgebrochen, ob diese im Zusammenhang mit GW Produkten stehen oder durch reine technologische Neugier motiviert sind.

Mit der ersten Abmahnung für 3D-Objekte, die jetzt durch GW verschickt wurde, verlagert sich der Kampf ums Urheberrecht von den Festplatten in die begreifbare Welt. Und auch wenn es nur nach einer Kleinigkeit aussieht und es nur um ein Spiel zu gehen scheint, so sind die Implikationen doch bedeutender. Was ist, wenn es irgendwann billiger sein sollte, sich eine Spezialschraube drucken zu lassen als diese im Laden zu kaufen? Oder die selbe Schraube im Laden aus einem Material gefertigt ist, das nicht die benötigte Stabilität aufweißt? Oder diese Schraube gar nicht mehr hergestellt wird? Was passiert, wenn diese Schraube noch urheberrechtlich geschützt ist? Wird dann mit der Druckrechnung gleich noch die Abmahnung rausgeschickt -- inklusive Aufforderung, die Schraube zu zerstören, damit sie nicht widerrechtlich eingesetzt wird?

GW scheint den falschen Weg der Musik- und Filmindustrie gehen zu wollen. Anstatt die neue Technik aufzugreifen, wird sie bekämpft. GW könnte sich rapid prototyping zu Nutzen machen und mit dieser Technik individuelle Charaktermodelle anbieten, die für mehr Variationen auf dem Spielfeld sorgen würden. Oder Spezialteile anfertigen lassen, die Spieler und Spielerinnen schon immer verzweifelt gesucht, aus mangelnden Fähigkeiten aber nie modelliert bekommen haben.

Aber nö. Lieber draufhauen. Ist ja auch ein Kriegsspiel und kein Kindergeburtstag.

7 Kommentare:

  1. Das ist nicht ganz neu. GW achtet immer sehr auf die Verwendung seiner geschützten Marken, bis hin zum Verklagen von Leuten, die sich ein GW-Motiv als Tattoo haben stechen lassen. Zwar können sie Hersteller von Elfen, Orks oder Zombies nicht drankriegen - schließlich haben sie diese selbst nicht erfunden - aber wenn jemand Modelle mit dem GW-Chaosstern darauf verkauft, ist das etwas anderes, als z.B. Weltraumwikinger anzubieten, die nicht direkt das GW-Design kopieren.

    Ein Hersteller musste den Verkauf seiner Kampfroboter-Modelle einstellen, weil diese den GW-Titanen zu ähnlich waren, und ähnlich den aktuellen Fall mussten auch kostenlose Bastelschnittmuster, die im Internet veröffentlicht waren und auf GW-Fahrzeugen beruhten, von den Seiten genommen werden.

    Allerdings hat GW etwa im Fall Chapterhouse auch eine Schlappe eingefahren. Die stellen Teile her, die an original GW-Bausätze passen, und wenn sie schon keine Tyraniden verkaufen dürfen (ihrerseits unter Anderem von den Viechern aus den Alien-Filmen, aber scheinbar auch von den Kryomek aus dem gleichnamigen Tabletop inspiriert) dürfen sie nun Teile verkaufen, die an Tyranidenmodelle passen. Wenn man also ein GW-Design nicht direkt nachmodelliert, dürfte man auf der sicheren Seite sein... oder?

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  2. Wow, Limitierung bei den Kommentaren: Mensch darf nicht mehr als 4k Zeichen schreiben. Deswegen kommen jetzt mehrere Teile.

    Da GW schon die Anwälte losgelassen hat, lassen sich leider keiner Bilder der entsprechenden Modelle mehr finden und ich muss mich auf die journalistischen Qualitäten von Telepolis verlassen. Dort lässt sich folgenden lesen:

    "Die Anwälte forderten Thingiverse unter Rückgriff auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) auf, die Vorlagen für einen Kampfroboter und einen Panzer zu entfernen, weil sie Warhammer-Figuren stilistisch zu ähnlich seien." (Bemerkung: Telepolis hat wohl ein wenig vorschnell recherchiert. "Kampfroboter" und "Panzer" deutet mehr auf Warhammer 40k als auf das fantasylastige Warhammer hin, aber dies nur am Rande)

    Weiter heißt es:

    "Er erhielt ebenfalls Post von den Anwälten und gab sich Wired gegenüber nicht nur frustriert, weil er viel Arbeit in die Figuren steckte, sondern auch verängstigt, weil er nicht weiß, wann sich die nächste Firma an einem seiner Werke stört."

    Beide Textstellen lassen sich über den ersten Link im Beitrag finden. Die beiden Passagen deuten in meinen Augen darauf hin, dass der Ersteller eben nicht die GW-Modelle 1 zu 1 kopiert (bzw. direkt nachmodelliert) hat sondern etwas erschuf, dass in etwa wie GW-Modelle aussieht! Damit ist mensch eben nicht auf der sicheren Seite, weil es dann in den Augen von GW liegt, was wie GW aussieht.

    Wie absurd Streitigkeiten um die Geschmacksmuster sein können, zeigt sich oft bei Apple und Samsung, weswegen ich sie auch direkt angesprochen habe. Manchmal hat mensch echt das Gefühl für Apple sieht alles aus wie ein iPhone, wenn es in etwa rechteckig und flach ist und ne Glasscheibe drauf hat -- kommen diese Faktoren zusammen, wir vorsorglich geklagt, auch wenn klar ist, dass der Prozess verloren wird! Wie in einem anderen Beitrag schon beschrieben kann die Anzeigen schon einen schwächeren Mitbewerber in den finanziellen Ruin treiben, unabhängig davon, ob die Klage berechtigt eingereicht wurde oder nicht.

    Und wirklich neu an der Sache ist, dass erstmals wegen 3D-Druckvorlagen Abmahnungen verschickt wurden. Das gab es vorher einfach nicht und GW stellt sich hier in eine unrühmliche Vorreiterrolle, die sogar soweit geht, dass ein Internetmagazin über diesen Schritt berichtet!

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  3. Dein Beispiel mit dem Hersteller für passige Tyranidenteile zeigt doch nur wie unsicher die ganze Situation ist! Jeder Richter entscheidet unterschiedlich und entweder mensch hat den Mut und das Geld und klagt den Prozess durch bis man ihn gewinnt, weil mein einen gutmütigen Richter hatte (dein Beispiel) oder man gibt schon im Vorfeld auf, Überweist die Mahngebühren und unterschreibt die Unterlassungsklage (der Fall, über den TP berichtet hat). Natürlich bleibt auch noch die dritte Möglichkeit: Vor den Kadi ziehen, verlieren und dann richtig "am Arsch sein". Wie ein Richter entscheidet kann vorher keiner sagen. Was als Gebrauchsmuster anerkannt wird, auch nicht. Stilistische Ähnlichkeit reicht in vielen Fällen aus -- und die könnte auch mal plump als humanoid mit Ganzkörperpanzer ausfallen, was alle Mitbewerber von GW richtig verzweifeln lassen würde.

    Korrigiere mich, wenn ich dich falsch verstanden haben sollte, aber Chapterhouse darf keine _ganzen_ Aliens verkaufen, nur Teile, die zufälligerweise an GW-Modelle passen? Also hat sich hier GW doch auch wieder rechtlich durchgesetzt, oder? Selber haben sie eindeutig bei Giger geklaut und jetzt verklagen sie jeden, der sich irgendwie an ihren orientiert. Die Taktik erinnert ein wenig an frühe Microsoft -- und gerade deshalb sollte mensch jetzt energisch gegen derartig groben Unfug vorgehen anstatt sich darauf zu verlassen, dass das eigene Modell schon genügend von GW abweichen würde, damit die ihre Anwälte im Stall lassen.

    Ich meine, dass krasseste Nonsense-Urteil, dass hierzu passt, ist doch der Streit zwischen taz und Wolfskin. Obwohl taz älter ist hat Wolfskin das Copyright für die Tatze, weswegen der Outdoor-Hersteller mal die Tageszeitung verklagt hat. Resultat: Die taz darf ihr Logo nicht mehr auf "Outdoor-Artikel" drucken, worunter neuerdings auch Handtücher fallen. Wieso auch immer. Weil die sehe ich nur am Towel Day in freier Wildbahn... aber ich schweife ab.

    Neben dem GW-Teil wird die Handlung aber auch Fragen generell zu Urheberrecht und 3D-Drucker auf, weswegen ich diesen Post in Angriff genommen habe. GW lieferte nur den Auslöser :)

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  4. Naja - Chapterhouse hat keine _ganzen_ Tyranidenfiguren im Angebot - außer die Mycetic Spore Pod, die sie aber auch unter "Tyranid compatible bits and kits" verkaufen, wie sie es mit allen ihren ganzen Modellen machen. Sie haben aber konkret die Erlaubnis, ein "Tervigon conversion kit for carnifex model" zu verkaufen, obwohl der Tervigon an sich (Name und Konzept) eine Erfindung von GW ist.

    Am Ende ist es auch eine Sache der Bezeichnung. Wenn ich "Warhammer 40k Space Marines" anbiete, verletze ich damit GWs geistiges Eigentum und schädige ihr Geschäft. Natürlich ist das auch schizophren, aber GW hat sich nun mal die Rechte auf die von seinen Leuten entwickelten Geschichten gesichert. Wenn ich mir ein eigenes Design und vielleicht eine eigene Geschichte zu meinen "Space soldiers in power armor" ausdenke, kann mich niemand daran hindern (siehe StarCraft).

    Dreamforge Games hatten aber auch das Problem, dass ihre Leviatane den von GW erdachten zu ähnlcih waren - na gut, einen umgerechnet 100m großen Kampfroboter mit einem Schloss auf dem Rücken findet man auch nicht überall. Im Endeffekt ist es natürlich immer von der Einzelentscheidung abhängig, aber auch eine Frage, wie ähnlich etwas ist.

    Mich würde es auch interessieren, mal wenigstens Bilder von den Mustern zu sehen. 3d-Modelle sind zwar immaterielle Ware, aber trotzdem Ware, mit der auch weiter Geld gemacht werden kann, da Arbeit reingeflossen ist. GWs Firmen- und Preispolitik außen vor - die Frage, inwieweit ist etwas Fan Art, und ab wann kann es kommerziell verwertet werden, kann da aufkommen.

    Vielleicht gehe ich da aber auch ein wenig zu konservativ ran. Ich fand die Sache von Chapterhouse schon eine Dreistigkeit, direkt mit von GW erfundenen Namen/Konzepten Geld zu verdienen. Natürlich ist es schon beschissen, als Fan für ein Stück Fanart gleich verklagt zu werden oder es entfernen zu müssen, und da will ich GW gar nicht in Schutz nehmen. ich finde auch, dass sie es oft mit dem Schutz ihres "geistigen Eigentums", zumindest dem bisschen, was sie selbst erfunden haben, zu weit treiben. Ich fand es ja auch doof, dass die Pappschnittmuster, die im Internet kursierten, entfernt werden mussten - die echten Modelle sind eh schicker, wer die haben will, muss halt die (ziemlich teuren) GW-Preise zahlen. Der Aufwahd, den man beim selbser basteln bzw. die Kosten beim Drucken lassen rechtfertigen da kaum eine Ersparnis.

    Und ganz klar ist: Wenn ich mich von einem anderen Konzept inspirieren lasse, seine das jetzt die Alien-Filme oder GW-Figuren, dann kann ich mein selbst erstelltes Kunstwerk teilen, wie ich will, solange meine Eigenleistung deutlich wird und ich dem Ganzen einen eigenen Namen gebe - ob als 3D-Datei als Druckvorlage oder als Miniatur in einem Onlineshop. Wenn jemand dann meine Figuren als Alternative im einem Tabletop-Spiel benutzen will, weil die Figuren gefallen und die Person eine genügende Ähnlichkeit sieht, ist das ihre Sache.

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  5. Das Problem ist doch gerade die Einzelfallentscheidung: Als Schaffender ist mensch doch jetzt vollkommen GW ausgeliefert. Also ich würde jetzt nicht mehr futuristische Panzer mit Gothik-Elementen versehen, weil das _stilistisch_ zu ähnlich sein könnte, wenn GW darin ein Plagiat sehen will. Und das obwohl GW as far as i know kein Geschmacksmuster für diese Kombination von Stilelementen hält. Vielleicht sollte mensch auch nichts mehr mit Universum machen, weil 40k hat davon ja recht viel im Regelwerk und da könnte man doch schnell ne Abmahnung bekommen, weil man eine Weltraumkarte zeichnet. Die stilistische Ähnlichkeit, wenn viel schwarz von ein paar hellen Punkten (aka Sternen) durchbrochen wird, sollte dann wirklich nicht mehr zu übersehen sein.

    Der Schöpfer der abgemahten Werke schien ja auch von GWs Reaktion überrascht wurden zu sein, woraus ich schließe, dass es keine Nachbauten von GW-Modellen waren sondern Panzer mit Gothik-Elementen. Denn wären es direkte Nachbauten gewesen, dann wäre der Macher ziemlich blöd gewesen: GWs Copyright Politik ist bekannt, sehr bekannt sogar. Eigentlich ist es sogar unmöglich sich mit GW zu beschäftigen ohne darüber etwas gehört zu haben. Hätte er also dies gewusst und die Modelle dennoch hochgestellt, dann wäre er selber ziemlich blöd gewesen...

    Die Modelle scheinen ja auch nicht schlecht gewesen zu sein, sonst wären sie nicht so beliebt geworden. Sprich: Der Junge hatte Talent. Und dies wird er aus Angst vor weiteren Abmahnungen wohl nie oder nur sehr beschränkt wieder einsetzten und teilen. Danke GW. Problem an dem ganzen Abmahnwesen ist doch, dass es überhaupt keine Sicherheiten gibt und alles auf Willkürlichkeit beruht, die gekleidet im Mantel des Gesetzes daherkommt.

    Das bringt mich zu einem anderen Punkt. "Stilistisch ähnlich" impliziert eine gewisse Eigenständigkeit, d.h. die abgemahnten Werke weisen eine gewisse Schöpfungshöhe auf, womit sie also selbst wieder -- zumindest nach deutschem Recht -- urheberrechtlich geschützt wären. Wie schon erwähnt, ich finde dieses "stilistisch ähnlich" sehr schwammig und vor allem noch mehr dehnbar. Bin mal gespannt, was GW noch so alles abmahnen wird.

    Und ich bleibe bei meiner Meinung: Das Urheberrecht ist nicht dafür gemacht, dass Firmen Privatpersonen anzeigen und abmahnen. Wenn Chapterhouse GW nachbaut, dann machen die das als gewinnorientierte Firma und dann soll GW klagen so lange wie sie wollen. Dementsprechend ist es auch ziemlich doof, dass in dieser Diskussion die Aspekte Firma beklagt Firma und Firma beklagt Privatperson gerade wüst durcheinander gehen.

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  6. Das stimmt allerdings. Ich denke aber, der Grund, weshalb das so durcheinandergeht, ist, dass beim 3D-Druck heutzutage fast notwendigerweise eine Dienstleistung Dritter involviert ist, die für Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich gemacht werden können. Verantwortlich sind in dem Fall die Kunden und möglicherweise auch diejenigen, die ihnen die Urheberrechte verletzenden Dateien zur Verfügung gestellt haben.

    Ich habe übrigens Bilder von den Sachen gefunden. Momentan muss GW sich eigentlich keine Sorgen darum machen, weil das Drucken in dem Fall teurer wäre, als die Modelle anzuschaffen, und sie weniger Details haben als GW-Modelle. Über den Begriff "inspiriert" kann man sich allerdings streiten.

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  7. Sorry, wieso auch immer bist du im Spam gelandet. Hab dich da mal rausgeholt.

    1) "Inspiriert" habe ich nicht verwendet, sondern "stilistische Ähnlichkeit", so wie es bei TP stand. Der feine unterschied ist hierbei leider bedeutend, denn etwas kann stilistisch Ähnlich zu einer dritten Sache sein ohne von dieser inspiriert zu sein :) Falls ich an einer Stelle "inspiriert" geschrieben haben sollte, so manifestiert dies bei mir einen geistigen Aussetzer und ich bitte höflichst um Entschuldigung für mein Versagen :)

    2) Das Argument mit der dritten Partei, die am reinen Kopiervorgang verdient, lass ich nicht gelten, weil es lebensfremd ist. Das selbe Problem gab es schon früher bei der Einführung von Copyshops und da hat sich auch eine einvernehmliche Regelung gefunden, die nicht gleich jeden, der eine Fotokopie von etwas machte, zum Schwerverbrecher stilisierte. Darüber hinaus hat ein Dienstleister durchaus das Recht etwas _nicht_ anzufertigen, wenn er einen Auftrag bekommt. Als Bäcker bist du auch nicht verpflichtet eine Torte mit der Aufschrift "Alles Gute zum Geburtstag, Adolf" am 20. April auszuliefern.

    Hinzu kommt ja auch noch, in fast allen Ländern der Welt gibt es das Recht auf Privatkopie und mehr oder minder ausgeprägter Form. Die Grenzen sind schwammig und unklar, aber es gibt sie. In Amiland nennt sich das "fair use". War das also nicht eher eine Privatkopie? Oder schon der erste Schritt zur Bildung einer kriminellen Vereinigung?

    Ich bleib dabei: Urheberrecht ist nicht dazu da Privatpersonen zu gängeln. Ich werde hier demnächst noch einen Post reinsetzen, der in Ähnliche Richtung geht, allerdings ohne 3D Drucker. Die Idiotie ist die gleiche :)

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